LEADER-Region Wittgenstein bekommt zusätzliche Förderung für Kleinprojekte | Antragsfrist: 2. Juni
Wittgenstein, 28. April 2020. Große Chancen für kleine Projekte: Mit dem Regionalbudget steht der Region Wittgenstein ein neues Förderinstrument für Maßnahmen von jeweils bis zu 20.000 Euro zur Verfügung. Das Geld aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ (kurz: GAK-Sonderplan) wird exklusiv in LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen angeboten und über das Regionalmanagement vor Ort abgewickelt.
„Damit werden gezielt Träger von kleineren Projekten angesprochen“, erklärt Holger Saßmannshausen, Vorsitzender der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Region Wittgenstein. Wie bei jeder Fördermaßnahme gibt es dabei „Spielregeln“, die einzuhalten sind, doch insgesamt verspricht das Regionalbudget insbesondere Vereinen eine relativ unkomplizierte und schnelle finanzielle Unterstützung. „Die zusätzliche Fördersumme von insgesamt 135.000 Euro von Bund und Land für 2020 eröffnet uns neue Möglichkeiten, die wir auf jeden Fall wahrnehmen sollten.“
Das Regionalbudget folgt derselben Grundidee wie schon das LEADER-Programm: Es gilt das Bottom-up-Prinzip, das „von unten nach oben“ wirkt. Die Träger von Kleinprojekten können über diese attraktive Fördermöglichkeit ihre Ideen einbringen. Um eine Förderfähigkeit zu erzielen, sollte es eine investive Maßnahme sein, die innerhalb des laufenden Jahres umgesetzt werden kann und eine Gesamtsumme von 20.000 Euro nicht überschreitet. Der Eigenanteil liegt bei 20 Prozent, also bei maximal 4.000 Euro.
„Mitmachen lohnt sich allein schon, weil Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden können“, sagt der LAG-Vorsitzende. Dafür machen sich die Wittgensteiner Kommunen stark: Einstimmig haben die Bürgermeister aus Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück ihre Unterstützung durch die Finanzierung des Eigenanteils zugesagt. Dem folgte dann der Beschluss des LAG-Vorstands.
Jetzt kann es losgehen. „Die besondere Herausforderung ist natürlich, dass die Projekte bis zum Jahresende umgesetzt und abgerechnet sein müssen“, erläutert Holger Saßmannshausen. „Das wird sowohl für Projektträger als auch für das Regionalmanagement schon sportlich, aber es ist möglich. Die Hürden für die Kleinprojekteförderung liegen nicht so hoch wie bei LEADER-Projekten.“
Die wichtigsten Informationen in aller Kürze:
- Anträge für Kleinprojekte 2020 können ab sofort bis zum 2. Juni 2020 eingereicht werden – bitte das offizielle Antragsformular nutzen (Download im Internet: www.leader-wittgenstein).
- Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro (brutto) nicht überschreiten. Die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro.
- Gefördert werden bevorzugt investive Maßnahmen.
- Mit dem Antrag werden ggf. verschiedene ergänzende Dokumente nötig, z.B. Angebote zum Vergleich oder Nutzungs- und Gestattungsverträge für die Flächen, auf denen die Maßnahme stattfinden soll.
- Für einen Zeitraum von bis zu zwölf Jahren muss eine Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet sein.
- Kleinprojekte müssen innerhalb des bewilligten Kalenderjahres umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.
- Bitte alle Dokumente und Unterlagen, die auf der Website zur Verfügung stehen, aufmerksam durchlesen, denn nur vollständige Projektanträge können in der Auswahl berücksichtigt werden.
Die Projektauswahl erfolgt durch die Lokale Aktionsgemeinschaft der LEADER-Region Ende Juni 2020 im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets. Ab der Bewilligung (spätestens 1. August) können die Projekte umgesetzt werden. Die Abschlussabrechnung mit allen Belegen muss bis zum 30. November 2020 vorliegen. Für sämtliche Fragen rund um die Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets steht das Regionalmanagement gern zur Verfügung: Als Ansprechpartner sind Andreas Bernshausen und Stefanie August unter Telefon 02751 922-1234 erreichbar.
Alles Wissenswerte rund um die Kleinmaßnahmen sowie verschiedene Formulare und Informationen für eine Beantragung des Regionalbudgets stehen hier zur Verügung.