FAQ

Fragen und Antworten
FAQ

LEADER – was heißt das?

Liaison entre Actions de développement de l’économie rurale – kurz: LEADER. So nennt sich das Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden.

Was bringt es der Region?

In Wittgenstein waren es in der ersten LEADER-Förderperiode 100 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 4,88 Millionen Euro insgesamt. Also eine ganze Menge (siehe Projekte). So kann es weitergehen: Am 1. Juli 2023 hat die zweite Förderphase begonnen.

Wie kann sich jeder einzelne einbringen bzw. dabei gewinnen?

Das Besondere bei LEADER ist das darin verankerte Bottom-up-Prinzip. Ausgehend von der Perspektive, dass die Menschen vor Ort selber am besten wissen, was ihrer Region guttut, können sie mit dieser Methode ihre Schwerpunkte selbst festlegen, eigene Konzepte schreiben und über die Projektförderungen entscheiden. Nicht eine Behörde, sondern die Menschen vor Ort haben das in der Hand.

Was sind die Stärken des Programms?

LEADER bietet eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten. Neben investiven Maßnahmen können Konzepte oder Aktionen finanziert und sogar Personalkosten als Anschubfinanzierung gefördert werden.

Schön ist zudem, dass es kein reines Förderprogramm ist, in dem ausschließlich Fördermittel für Projekte ausgereicht werden, sondern dass durch das Regionalmanagement vor Ort auch die Möglichkeit besteht, Prozesse konkret zu unterstützten und zu begleiten.

Für welche Vorhaben eignet es sich nicht?

Zum Beispiel reine Baumaßnahmen wie ein neues Dach fürs Vereinsheim oder Straßen- oder Brückenbau entsprechen nicht dem LEADER-Mehrwert. Aus LEADER können auch keine laufenden Personalkosten bezahlt werden. Nur wenn ein Vorhaben neue Impulse setzt, etwas Neues in Gang bringt oder zusätzliche Angebote schafft, können Personalkosten zum Teil gefördert werden.

Wer kann das LEADER-Programm nutzen?

Antragsberechtigt für LEADER-Projekte sind die lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, also Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Kommunen etc.

Was sind die sogenannten Kleinprojekte?

Mit diesem zusätzlichen Förderprogramm werden regionale Kleinprojekte gefördert, die den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln.
Das können Infrastrukturmaßnahmen sein, wie z.B. Bänke, Hinweistafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze, und zudem Workshops, Internet-Auftritte oder Printmedien.

Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 20.000 Euro nicht überschreiten, die Förderquote liegt i.d.R bei 80 Prozent der förderfähigen Brutto-Gesamtkosten. Der Durchführungszeitraum erstreckt sich nur über wenige Monate.

Empfehlung für Interessierte?

So breit und zunächst zugangsfreundlich sich alles anhört, so steht in jeder Region natürlich ein Verfahren mit einzuhaltenden Antragsterminen und auszufüllenden Antragsformularen dahinter. Deswegen empfiehlt es sich, Kontakt zum zuständigen Regionalmanagement aufzunehmen und zu besprechen, ob das geplante Vorhaben in die lokale Strategie passt. Es lohnt auch, den LAG-Vorstand und beteiligte Akteure der LAG einzubinden, da diese die Dinge vor Ort voranbringen wollen und letztlich auch entscheiden.

Und ratsam ist auch: Dranbleiben! Nicht sofort an Formularen und Unverständlichem verzweifeln, sondern an der Idee dranbleiben.

Bürgerschaftliches Engagement ("Muskelhypothek")

Bei LEADER besteht die Möglichkeit, dass ihr euch in Form einer „Muskelhypothek“ einbringt. Für weitere Informationen sprecht bitte mit unserem Regionalmanagement.