Mitmachen lohnt sich

Große Chancen für kleine Projekte: Mit dem Regionalbudget steht der Region Wittgenstein ein  Förderinstrument für Maßnahmen von jeweils bis zu 20.000 Euro Bruttogesamtkosten zur Verfügung. Das Geld aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ (kurz: GAK-Sonderplan) wird exklusiv in LEADER-Regionen in NRW angeboten und über das Regionalmanagement vor Ort abgewickelt. Wie bei jeder Fördermaßnahme gibt es dabei natürlich auch „Spielregeln“ doch insgesamt verspricht das Regionalbudget insbesondere Vereinen eine relativ unkomplizierte und schnelle finanzielle Unterstützung, gerade für Vereine und private Initiativen.

Das Regionalbudget folgt derselben Grundidee wie schon das LEADER-Programm: Es gilt das Bottom-up-Prinzip, das „von unten nach oben“ funktioniert. Die Träger von Kleinprojekten können über diese attraktive Fördermöglichkeit ihre Ideen einzubringen. Um eine Förderfähigkeit zu erzielen, sollte es eine investive Maßnahme sein, die innerhalb eines laufenden Kalenderjahres umgesetzt werden muss und eine Gesamtsumme von 20.000 Euro (brutto) nicht überschreitet. Der verbleibende Eigenanteil liegt bei 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro. Die Bagatellgrenze der LAG Region Wittgenstein liegt bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 4.000 €.

Jetzt kann es losgehen!

Der offizielle Startschuss ist gefallen: Bewerbungen für die Kleinprojektförderung 2023 können ab sofort bis zum 15. Juni 2023 eingereicht werden. Die nötigen Informationen und Unterlagen finden sich weiter unten auf dieser Seite. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Regionalmanagement.

Die wichtigsten Informationen in aller Kürze:

  • Anträge für Kleinprojekte 2023 können bis zum 15. Juni 2023 eingereicht werden – bitte die weiter unten zu findende Projektskizze nutzen.
  • Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro (brutto) nicht überschreiten. Die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro.
  • Gefördert werden bevorzugt investive Maßnahmen.
  • Das Regionalbudget richtet sich gezielt an Vereine.
  • Mit dem Antrag werden ggf. verschiedene ergänzende Dokumente nötig, z.B. Nutzungs- und Gestattungsverträge für die Flächen, auf denen die Maßnahme stattfinden soll oder Vergleichsangebote (ab 1.000 Euro zwei Angebote, ab 10.000 Euro drei Angebote).
  • Für einen Zeitraum von bis zu zwölf Jahren muss eine Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet sein.
  • Kleinprojekte müssen innerhalb des bewilligten Kalenderjahres umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.
  • Bitte alle Dokumente und Unterlagen, die auf der Website zur Verfügung stehen, aufmerksam durchlesen, denn nur vollständige Projektanträge können in der Auswahl berücksichtigt werden.

Für sämtliche Fragen rund um die Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets steht das Regionalmanagement gern zur Verfügung: Als Ansprechpartner sind Andreas Bernshausen und Jan Henkel per E-Mail an info@leader-wittgenstein.de oder telefonisch unter 02751 922-1234 erreichbar.

Unterlagen Kleinprojektförderung 2023

Projekt-Ziele:

Die Projekte sollen vor allem:

  • die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützen oder
  • die regionale Identität stärken.

Zielgruppe sind zum Beispiel:

  • Vereine
  • Verbände
  • Kommunen
  • Unternehmen
  • Stiftungen sowie
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften

Beispiele für Kleinprojekte:

  • Lebensqualität: Treffpunkte, Dorfplatzgestaltung, Freiflächen, Kultur- und Landschaftselemente, Ausstattung von Freizeiteinrichtungen
  • Infrastrukturmaßnahmen: Wanderparkplatz, Mitfahrbänke, Ausschilderungen, Informationstafeln
  • Grundversorgung: Gemeinschaftseinrichtungen

Nicht gefördert werden können:

  • Personalleistungen
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Gesetzliche vorgeschriebene Planungsleistung
  • Landankauf
  • Laufender Betrieb / Unterhaltung
  • Maßnahmen mit wirtschaflichem Interesse