Große Chancen für kleine Projekte: Mit dem Regionalbudget steht der Region Wittgenstein ein Förderinstrument für Maßnahmen von jeweils bis zu 20.000 Euro Bruttogesamtkosten zur Verfügung. Die Förderung erfolgt im Sinne der Nr. 3 der Richtlinie zur Strukturentwicklung des ländlichen Raums (MBl. NRW. S. 381 bis 398) und der Maßnahme 10.0 des Förderbereichs 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und wird über das Regionalmanagement vor Ort abgewickelt.
Wie bei jeder Fördermaßnahme gibt es dabei natürlich auch „Spielregeln“, doch insgesamt verspricht das Regionalbudget insbesondere Vereinen und private Initiativen eine relativ unkomplizierte und schnelle finanzielle Unterstützung.
Das Regionalbudget folgt derselben Grundidee wie schon das LEADER-Programm: Es gilt das Bottom-up-Prinzip, das „von unten nach oben“ funktioniert. Potentielle Träger von Kleinprojekten können über diese attraktive Fördermöglichkeit ihre Ideen einbringen.
In den letzten Jahren wurden so zum Beispiel Wanderparkplätze errichtet, Informationstafeln aufgehängt, neue Dorfplätze gestaltet oder Beachsoccerplätze gebaut – Projekte, welche die regionale Identität stärken. Dies ist besonders für Vereine und Verbände eine Überlegung wert und hilft nachhaltig dabei, unsere Heimat auch für nachfolgende Generationen zu einem lebenswerten Ort zu machen.
Wichtige Neuerung: Kleinprojekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Das bedeutet, uneingeschränkter öffentlicher Zugang und der Nutzen für die Öffentlichkeit übersteigt das Eigeninteresse des Antragsstellers.
Um eine Förderfähigkeit zu erzielen, sollte es eine investive Maßnahme sein, die innerhalb eines laufenden Kalenderjahres umgesetzt werden muss und eine Gesamtsumme von 20.000 Euro (brutto) nicht überschreitet. Der verbleibende Eigenanteil liegt bei 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro. Die Bagatellgrenze der LAG Region Wittgenstein liegt bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 4.000 €.
Der Förderaufruf steht unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch Bund und Land. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Kleinprojekte werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.
Hallo in die Region! Ihr habt eine tolle Projektidee für unser Wittgenstein? Dann könnt ihr euch ab sofort für die Kleinprojektförderung 2025 bewerben.
Durch die fest vorgegeben Fristen muss das Kleinprojekt nach Bewilligung bis zum 30. November 2025 umsetzbar sein. Wer eine Idee für ein Kleinprojekt hat, das in diesem Zeitraum abgeschlossen werden kann, darf sich gerne bis zum 16. Mai 2025 damit bewerben. Füllt dazu einfach die Projektskizze aus und reicht diese bei uns ein (info@leader-wittgenstein.de).