Kleinprojekte
Förderprogramme

Mitmachen lohnt sich

Große Chancen für kleine Projekte: Mit dem Regionalbudget steht der Region Wittgenstein ein Förderinstrument für Maßnahmen von jeweils bis zu 20.000 Euro Bruttogesamtkosten zur Verfügung. Die Förderung erfolgt im Sinne der Nr. 3 der Richtlinie zur Strukturentwicklung des ländlichen Raums (MBl. NRW. S. 381 bis 398) und der Maßnahme 10.0 des Förderbereichs 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und wird über das Regionalmanagement vor Ort abgewickelt.

Wie bei jeder Fördermaßnahme gibt es dabei natürlich auch „Spielregeln“, doch insgesamt verspricht das Regionalbudget insbesondere Vereinen und private Initiativen eine relativ unkomplizierte und schnelle finanzielle Unterstützung.

Das Regionalbudget folgt derselben Grundidee wie schon das LEADER-Programm: Es gilt das Bottom-up-Prinzip, das „von unten nach oben“ funktioniert. Potentielle Träger von Kleinprojekten können über diese attraktive Fördermöglichkeit ihre Ideen einbringen.

In den letzten Jahren wurden so zum Beispiel Wanderparkplätze errichtet, Informationstafeln aufgehängt, neue Dorfplätze gestaltet oder Beachsoccerplätze gebaut – Projekte, welche die regionale Identität stärken. Dies ist besonders für Vereine und Verbände eine Überlegung wert und hilft nachhaltig dabei, unsere Heimat auch für nachfolgende Generationen zu einem lebenswerten Ort zu machen.

Um eine Förderfähigkeit zu erzielen, sollte es eine investive Maßnahme sein, die innerhalb eines laufenden Kalenderjahres umgesetzt werden muss und eine Gesamtsumme von 20.000 Euro (brutto) nicht überschreitet. Der verbleibende Eigenanteil liegt bei 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro. Die Bagatellgrenze der LAG Region Wittgenstein liegt bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 4.000 €.

Kleinprojekte werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.

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Die wichtigsten Informationen in aller Kürze

Empfänger & Projektziele
Das Regionalbudget richtet sich gezielt an Vereine und Privatpersonen. Die Projekte sollen vor allem die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützen oder die regionale Identität stärken. Gefördert werden bevorzugt investive Maßnahmen.
Projektkosten
Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro (brutto) nicht überschreiten. Die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro. Für die Förderung gilt das Erstattungsprinzip. Bewilligte Maßnahmen müssen also durch den Projektträger zunächst vorfinanziert werden.
Zeitschiene
Bewerbungen für die Kleinprojektförderung 2024 können bis zum 4. Juli 2024 eingereicht werden. Nach Bewilligung müssen diese innerhalb des Kalenderjahres umgesetzt und mit dem Regionalmanagement bis zum 30. November abgerechnet werden. Bitte die weiter unten zu findende Projektskizze nutzen.
Zweckbindungsfrist
Eine Instandhaltung und gegebenenfalls ein Ersatz geförderter Gegenstände muss für folgenden Zeitraum gewährleistet sein: Bauten & bauliche Einrichtungen 12 Jahre, Maschinen, technische Einrichtungen & Geräte 5 Jahre und digitale Maßnahmen, Internetseiten & Apps 3 Jahre.
Nicht gefördert werden
Personalleistungen, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, Gesetzliche vorgeschriebene Planungsleistung, Landankauf, Laufender Betrieb / Unterhaltung und Projekte die ein wirtschaftliches / ökonomisches Ziel verfolgen.
Dokumente & Unterlagen
Bitte alle Dokumente und Unterlagen, die auf der Website zur Verfügung stehen, aufmerksam durchlesen – denn nur vollständige Projektskizzen können in der Auswahl berücksichtigt werden. Mit dem Antrag werden ggf. verschiedene ergänzende Dokumente nötig, z.B. Nutzungs- und Gestattungsverträge für die Flächen, auf denen die Maßnahme stattfinden soll oder Vergleichsangebote (ab 1.000 Euro zwei Angebote, ab 10.000 Euro drei Angebote).

Unterlagen Kleinprojektförderung 2024

Projektskizze Kleinprojekte
Infoblatt Kleinprojekte