Kleinprojekte 2024

Diese Projekte wurden in 2024 ausgewählt

  • Anlegen eines Naturdaches
    Familienzentrum Blauland
  • Wasserkraft und Kornfeld. Die Museumsaußenanlage
    Alte Mühle Treude
  • Erweiterung und Ausbau des Baumerlebnispfades am Altenberg zu einem Naturerlebnis und die Möglichkeit der Naturerziehung
    Dorfverein Hemschlar
  • Partycooler für kleinere Veranstaltungsformate
    Jugendförderverein Bad Berleburg
  • Überdachte Sitzgarnituren
    Verein für Heimat, Kultur und Freizeitgestaltung Berghausen
  • Quellenacht
    TKS Bad Laasphe
  • Erweiterung Zentrum Via Adrina – Ehrenamtskneipe
    Gemeinschaftsverein Arfeld
  • Digitale Schießanlage & Wiederinbetriebnahme Dorfveranstaltungssaal
    Schießverein Hemschlar
  • Mobiliar Dorfgemeinschaftshaus
    FZG Röspe
  • Besucher- und Eventterrasse
    TCGvC Erndtebrück
  • Altes Frosthaus
    Dorfgemeinschaftsverein Oberndorf 
  • Küche Vereinsheim
    Gemeinschaftsverein Puderbach
  • Digitalisierung der LG-Stände
    Schießverein Erndtebrück
  • Verstärker für Notrufanlage
    Verein für Kultur- und Heimatpflege Niederlaasphe
  • Schlesierbank
    Backhausgemeinschaft Herbertshausen
 
Die Grundlage

Mit dem Regionalbudget steht der Region Wittgenstein ein Förderinstrument für Maßnahmen von jeweils bis zu 20.000 Euro zur Verfügung. Das Geld aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ (kurz: GAK-Sonderplan) wird exklusiv in LEADER-Regionen in NRW angeboten und über das Regionalmanagement vor Ort abgewickelt. Wie bei jeder Fördermaßnahme gibt es dabei natürlich auch „Spielregeln“ doch insgesamt verspricht das Regionalbudget insbesondere Vereinen eine relativ unkomplizierte und schnelle finanzielle Unterstützung.

Das Regionalbudget folgt derselben Grundidee wie schon das LEADER-Programm: Es gilt das Bottom-up-Prinzip, das „von unten nach oben“ funktioniert. Die Träger von Kleinprojekten können über diese attraktive Fördermöglichkeit ihre Ideen einzubringen. Um eine Förderfähigkeit zu erzielen, sollte es eine investive Maßnahme sein, die innerhalb des laufenden Jahres umgesetzt werden kann und eine Gesamtsumme von 20.000 Euro nicht überschreitet. Der verbleibende Eigenanteil liegt bei 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro.